Wie kann ich Ihnen helfen?
Rechtsanwalt
Michael Köster
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsberatung
MIT WEITBLICK
Seit mehr als 13 Jahren bin ich Rechtsanwalt und habe mich auf die rechtliche Beratung von Personaldienstleistern und Unternehmen (vor allem Mittelständler, Startups und Freelancer) sowie Fach- und Führungskräften spezialisiert. Dabei liegen meine Tätigkeitsschwerpunkte in den Bereichen Arbeitsrecht, Datenschutz und IT-Recht. Als Branchenschwerpunkt verfüge ich über besondere Kenntnisse im Recht für Personaldienstleister.Meine
SCHWERPUNKTE

Arbeitsrecht
Für Unternehmen
und Arbeitnehmer

Datenschutzrecht

IT-recht

Personal-dienstleister Recht
Was Sie von mir
ERWARTEN DÜRFEN

Im Fokus steht Ihr Nutzen aus meiner Beratung
- Unternehmerisches Denken
- Praxisnahe Lösungsvorschläge
- Schnelle Reaktionszeiten
Melden Sie sich bei mir:
0173 581 33 80
Was darf ich
für Sie tun?

Unternehmen
- Dauerhafte Beratung zu Ihren rechtlichen Fragen
- Abwehr von unberechtigten Forderungen im gerichtlichen Verfahren
- Durchführung von Schulungen und Workshops zu rechtlichen Themen

Privat Personen
- Coaching in Konfliktsituationen (z. B. Trennung im Arbeitsverhältnis)
- Durchsetzung Ihrer Ansprüche (z. B. Lohnklagen)
- Verteidigung gegen unberechtigten Kündigungen im Arbeitsverhältnis
Schnell gefragt
KURZ GEANTWORTET
In Eilfällen können wir innerhalb weniger Stunden bzw. auch außerhalb der üblichen Sprechzeiten (also nach 18:00 Uhr oder am Wochenende) einen Beratungstermin vereinbaren.
Die Beratung beginnt mit einem Erstgespräch. Dieses kann terminlich kurzfristig vereinbart werden und findet telefonisch statt. Bei diesem Gespräch lernen wir uns kurz kennen und besprechen, ob und wie ich Ihnen als Anwalt weiterhelfen kann. Dieses Erstgespräch ist kostenlos. Inhalt dieses Erstgesprächs sind auch die Kosten meiner Beratung. Diese stelle ich ganz transparent dar, damit Sie nach unserem Gespräch entscheiden können, ob Sie mich als Anwalt beauftragen.
Grundsätzlich berate ich telefonisch und per Videokonferenzen. Das hängt vom Wunsch meiner Mandanten ab. Wenn es für die Bearbeitung des Falles notwendig ist, können auch Termine in Präsenz stattfinden.
Auch hier richte ich mich ganz nach den Wünschen meiner Mandanten. Üblicherweise wollen die Mandanten einen Austausch per E-Mail. Wenn aber der Wunsch besteht, können Dokumente auch in einem gesicherten Online-Speicher abgelegt werden. Original Dokumente werden weiterhin postalisch versendet.
Sobald eine Mandats- und Vergütungsvereinbarung abgeschlossen wurde, berechne ich für meine Beratung und ggfls. Vertretung eine aufwandsabhängige Vergütung. Dabei erfasse ich meine Zeiten, die ich für die Bearbeitung des Falles aufgewendet habe, und stelle sie am Ende eines Monats minutengenau dar. Anhand eines Stundensatzes werden dann die konkreten Kosten abgerechnet. Sofern es gesetzliche Vorgaben erfordern (z. B. bei einer gerichtlichen Vertretung), muss ich mindestens die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abrechnen. Diese orientiert sich am Streitwert des Falles. Dies erläutere ich Ihnen gerne ausführlich im Erstgespräch.