Wie kann ich Ihnen helfen?

Rechtsanwalt

Michael Köster

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsberatung

MIT WEITBLICK

Seit mehr als 13 Jahren bin ich Rechtsanwalt und habe mich auf die rechtliche Beratung von Personaldienstleistern und Unternehmen (vor allem Mittelständler, Startups und Freelancer) sowie Fach- und Führungskräften spezialisiert. Dabei liegen meine Tätigkeitsschwerpunkte in den Bereichen Arbeitsrecht, Datenschutz und IT-Recht. Als Branchenschwerpunkt verfüge ich über besondere Kenntnisse im Recht für Personaldienstleister.
Meine

SCHWERPUNKTE

Arbeitsrecht
Arbeitsrecht

Für Unternehmen
und Arbeitnehmer

Datenschutzrecht
Datenschutzrecht
Unterstützung bei Erreichung DSGVO-Compliance
IT-Recht​
IT-recht
Softwareerstellungs- und Softwarepflegeverträge, IT-Arbeitsrecht
Personaldienstleister Recht​
Personal-dienstleister Recht
AGB, Rahmenverträge, Master-Vendor- oder MSP-Verträge
Was Sie von mir

ERWARTEN DÜRFEN

Im Fokus steht Ihr Nutzen aus meiner Beratung

Für mich steht ein ganzheitlicher Ansatz im Vordergrund. Mein Ziel ist es, Sie so zu beraten, dass Ihre Herausforderung rechtlich sauber und wirtschaftlich sinnvoll gelöst wird.

Melden Sie sich bei mir:

0173   581 33 80

Was darf ich

für Sie tun?

Unternehmen

Privat

Privat Personen

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Schnell gefragt

KURZ GEANTWORTET

In Eilfällen können wir innerhalb weniger Stunden bzw. auch außerhalb der üblichen Sprechzeiten (also nach 18:00 Uhr oder am Wochenende) einen Beratungstermin vereinbaren.

Die Beratung beginnt mit einem Erstgespräch. Dieses kann terminlich kurzfristig vereinbart werden und findet telefonisch statt. Bei diesem Gespräch lernen wir uns kurz kennen und besprechen, ob und wie ich Ihnen als Anwalt weiterhelfen kann. Dieses Erstgespräch ist kostenlos. Inhalt dieses Erstgesprächs sind auch die Kosten meiner Beratung. Diese stelle ich ganz transparent dar, damit Sie nach unserem Gespräch entscheiden können, ob Sie mich als Anwalt beauftragen.

Grundsätzlich berate ich telefonisch und per Videokonferenzen. Das hängt vom Wunsch meiner Mandanten ab. Wenn es für die Bearbeitung des Falles notwendig ist, können auch Termine in Präsenz stattfinden.

Auch hier richte ich mich ganz nach den Wünschen meiner Mandanten. Üblicherweise wollen die Mandanten einen Austausch per E-Mail. Wenn aber der Wunsch besteht, können Dokumente auch in einem gesicherten Online-Speicher abgelegt werden. Original Dokumente werden weiterhin postalisch versendet.

Sobald eine Mandats- und Vergütungsvereinbarung abgeschlossen wurde, berechne ich für meine Beratung und ggfls. Vertretung eine aufwandsabhängige Vergütung. Dabei erfasse ich meine Zeiten, die ich für die Bearbeitung des Falles aufgewendet habe, und stelle sie am Ende eines Monats minutengenau dar. Anhand eines Stundensatzes werden dann die konkreten Kosten abgerechnet. Sofern es gesetzliche Vorgaben erfordern (z. B. bei einer gerichtlichen Vertretung), muss ich mindestens die Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abrechnen. Diese orientiert sich am Streitwert des Falles. Dies erläutere ich Ihnen gerne ausführlich im Erstgespräch.